Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wurde und die Lieferung von Fotografien oder Videos (je nach Auftrag) innerhalb eines definierten Zeitraums umfasst. Verträge werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgeschlossen, außer es wurde eine einzelvertragliche Regelung getroffen. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Vermittlers vor. Videos werden in diesem Vertrag wie Bilder behandelt. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung im Vorhinein.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich beide Seiten – also der Auftraggeber und der Fotograf – auf die Zusammenarbeit verständigen. Dies kann formlos per E-Mail, WhatsApp, Telefonat oder mündlich geschehen und wird durch eine Bestätigung des Fotografen verbindlich. Eine schriftliche Bestätigung per E- Mail reicht hierfür aus.
(1) Die Fotografien und Videos (nachfolgend "Werke") werden in der aktuell durch den Auftragnehmer
technisch möglichen Auflösung auf elektronischem Weg bereitgestellt.
(2) Die Lieferung gilt mit Bereitstellung der Zugangsdaten oder des Download-Links als erbracht.
(3) Mit der Auslieferung gilt der Auftrag als erfüllt und berechtigt zur Rechnungslegung.
(4) Versandkosten für physische Datenträger werden separat berechnet und enthalten
Verpackungs- und Versandkosten nach tatsächlichem Aufwand.
(1) Alle Werke sind urheberrechtlich geschützt (§§ 1, 3, 4 UrhG). Der Fotograf besitzt sämtliche
Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§ 14ff, 73ff UrhG). Eine Nutzung ist nur im Rahmen der
vertraglich eingeräumten Nutzungsbewilligung zulässig.
(2) Jede Nutzung über die vereinbarte hinaus – insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung,
Weitergabe an Dritte oder Nutzung in anderen als vereinbarten Medien – bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung die Urheberschaft des
Fotografen deutlich sichtbar wie folgt anzugeben: "Foto: © MaxLouis Köbele" Die Namensnennung muss
unmittelbar am Werk erfolgen, gut lesbar, nicht gestürzt und in Normallettern. Bei
Social-Media-Veröffentlichungen ist zusätzlich der Instagram-Handle @maxlouis.koebele zu verlinken.
Eine unterlassene oder fehlerhafte Nennung berechtigt den Fotografen zur Nachverrechnung eines
pauschalen Zuschlags in Höhe von 100 % des vereinbarten Nutzungshonorars pro betroffenem Werk.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Die Veröffentlichung der Werke auf sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn,
TikTok) erfordert eine Verlinkung oder namentliche Nennung des Fotografen in der Bildbeschreibung
oder im Haupttext. Eine Nennung im Kommentarbereich ist unzulässig.
(5) Die Weitergabe von Werken an Dritte (z. B. Sponsoren, Partner, Medien, Agenturen) ist nur
mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Fotografen zulässig. Im Fall einer unberechtigten
Weitergabe behält sich der Fotograf das Recht auf Nachlizenzierung oder Schadenersatz vor.
(6) Der Fotograf ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Auftrages entstandenen Werke –
unabhängig davon, ob sie vom Kunden abgenommen wurden oder sich im finalen Zustand befinden – für
eigene Zwecke, insbesondere zur Eigenwerbung, Portfolio-Präsentation (online und offline), Social
Media, Wettbewerbe sowie sonstige Marketing- und Präsentationszwecke zu verwenden.
(7) Für die kommerzielle Nutzung der Werke (z. B. in Werbung, Medien, Print, Produkten,
Presseveröffentlichungen oder zur Umsatzgenerierung) ist eine gesonderte Buyout-Vereinbarung
erforderlich. Die Höhe der Buyout-Gebühr richtet sich nach Umfang, Dauer und Medium der
Veröffentlichung und beginnt bei 150 € pro Bild. Ohne entsprechende Vereinbarung ist eine
kommerzielle
Nutzung untersagt.
Bei Verstößen gegen §4 Abs. 3 bis 7 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro Einzelfall. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Auftraggeber gestattet.
(1) Das Eigentum am Roh- und Bildmaterial verbleibt beim Fotografen. Es wird ausschließlich ein Nutzungsrecht eingeräumt. (2) Der Fotograf ist berechtigt, das Material 3 Monate nach Auslieferung zu löschen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Auf Wunsch kann eine längere Archivierung vereinbart werden – eine Garantie auf Verfügbarkeit wird jedoch nicht übernommen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung mit größtmöglicher Sorgfalt, kann jedoch zur Erfüllung
Dritte (z. B. Assistent:innen, andere Fotograf:innen) hinzuziehen.
(2) Die Durchführung des Auftrags erfolgt künstlerisch frei. Dies betrifft insbesondere Stil,
technische Mittel, Bildauffassung, Auswahl der Motive sowie Nachbearbeitung. Abweichungen von
früheren Arbeiten stellen keinen Mangel dar.
(3) Die Verantwortung zur Einholung von Fotoerlaubnissen am Veranstaltungsort liegt beim
Auftraggeber.
(4) Für Mängel, die durch fehlerhafte Anweisungen des Auftraggebers entstehen, übernimmt der
Fotograf keine Haftung. Es wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet.
(5) Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen
(z. B. Wetter, Verkehrsbehinderungen, Ausfall von
Requisiten oder Models).
(6) Beanstandungen müssen binnen 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.
Danach gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
(7) Bei Mängeln hat der Fotograf ein Nachbesserungsrecht. Nur wenn eine Nachbesserung unmöglich
oder verweigert wird, besteht ein Anspruch auf Preisminderung.
(8) Kann der Fotograf den Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) nicht wahrnehmen, ist er
berechtigt, eine geeignete Vertretung zu
organisieren. Bei nicht ersetzbaren Terminen haftet er maximal in Höhe von 20 % des vereinbarten
Honorars, sofern er
nicht spätestens 7 Tage vorab informiert.
(9) Pausen zur Verpflegung sind bei Ganztagesbuchungen einzuräumen. Bei durchgehender Tätigkeit
von über 6 Stunden steht dem Fotografen eine mindestens 30-
minütige Pause zu.
(1) Sofern kein Fixpreis vereinbart wurde, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
(2) Sofern kein Fixpreis vereinbart wurde, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
(3) Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Erhalt zu begleichen. Ab dem 11. Tag ist der Fotograf
berechtigt, Mahngebühren (12 € inkl. USt) und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
zu verrechnen.
(4) Der Liefertermin wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.
(1) Bei Stornierungen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausgleichszahlungen: – Bis 4 Wochen vor
dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars – Bis 2 Wochen vor dem Termin: 75 % – Bis 7
Tage oder weniger vor dem Termin: 100 %
(2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung. Bereits entstandene
Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Buchungen Dritter) sind zusätzlich zu ersetzen.
(1) Der Fotograf behandelt sämtliche personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Kundendaten werden nur zum Zweck der Vertragserfüllung, Rechnungsstellung und
Projektabwicklung verwendet und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, es sei
denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Durchführung des Auftrags erforderlich (z. B.
Steuerberater, Hosting-Dienstleister).
(3) Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern
nicht zwingendes Konsumentenrecht anderes vorschreibt
(4) Mit Buchung der fotografischen Leistung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB gelesen,
verstanden und in vollem Umfang akzeptiert zu haben.